Alle kennen das: Im März und Oktober lodern alljährlich Rauchschwaden in unseren Orten, belastend für Einheimische und Gäste, selten legal, weil eigentlich nur „nichtkompostierbare Gartenabfälle“ überhaupt und nur dann verbrannt werden dürfen, wenn es keine Alternativen gibt. Im Ortsteil Feldberg unserer Gemeinde gibt es seit 2016 einen Wertstoffhof, in dem auch Grünabfälle abgeliefert werden können.
Der Landrat hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die das Verbrennen der nichtkompostierbaren Gartenabfälle im gesamten Kneipp-Kurort Feldberg ab 25.02.2021 verboten ist.
Wir appellieren an alle, die Neuregelung verantwortungsvoll umzusetzen. Feldberg ist ein Kurort. Viele Menschen leben vom Gesundheitstourismus, wir werben mit unseren sauberen Seen, aber natürlich auch mit bester Luftqualität. So war es für viele Einheimische und Gäste kaum mehr verständlich, dass es in einem Kneipp-Kurort immer noch gang und gäbe war, Abfälle zu verbrennen.
Details können Sie gern an dieser Stelle nachlesen oder dem Wortlaut der Allgemeinverfügung entnehmen.