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Schutzmaßnahmen der Landesregierung M-V & des Landkreises MSE
- Alle aktuellen Bekanntmachungen und Informationen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erhalten Sie hier. -
Darüber hinaus erhalten sie hier einen Überblick über die von den unterschiedlichen Behörden eingerichteten Bürgertelefone. Weiterhin bekommen Sie in den zur Verfügung gestellten Dokumenten eine Übersicht über die Schutzmaßnahmen sämtlicher Institutionen.
Einen deutschlandweiten Überblick über sämtliche Infektionszahlen erhalten Sie an dieser Stelle; umfangreiche Informationen der Bundesregierung werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Informieren Sie sich in den aktuellen Lageberichten des Robert Koch-Instituts & über die betroffenen Gebiete in den Informationen des LAGuS MV.
Einen Überblick über die weltweite Lage erhalten Sie an diesem Punkt.
- die weiteren Maßnahmen der Landesregierung finden Sie an diesem Punkt / Regierungserklärung / verlängerte Pause für das öffentliche Leben
- die momentane Situation des Landkreises wird durch den Landrat an dieser Stelle beschrieben
- zum Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 gelangen Sie hier
- Informationen zur Impfung gegen Corona & zur Terminvergabe
- 27., 30., 33. & 35. Allgemeinverfügung - kurz AV - des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte / Schließung der Sportstätten / erweitere Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung auf öffentlichen Plätzen & in Fußgängerzonen zwischen 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr / ganztägiges Verbot des Alkoholausschanks / grds. Untersagung des Präsenzunterrichts / Ausgangsbeschränkung von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr / Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Hauptwohnsitz
- Pflicht zur Verwendung einer medizinischen Gesichtsmaske - OP-Maske - oder Atemschutzmaske - FFP2-Maske - beim Einkaufen & im ÖPNV ab 25.01.2021
- Kontaktbeschränkungen / Treffen mit eigenem Haushalt und 1 Person / Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet / keine privaten Feiern / kein Alkohol in der Öffentlichkeit
- kein Verlassen der eigenen Häuslichkeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr ohne triftigen Grund
- kein Aufenthalt in einer größeren Entfernung als 15 km vom Hauptwohnsitz ohne triftigen Grund
- keine touristische Beherbergung & tourismusaffine Dienstleistungen
- eine Test - & Anmeldepflicht für Reiserückkehrer unter https://www.einreiseanmeldung.de / die Übersicht über die internationalen Risikogebiete erhalten Sie durch das Robert Koch-Institut / an diesen Punkt gelangen Sie zu den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
- Quarantäne für die Einwohner*innen auch bei Einreise nach M-V nach privatem Besuch aus anderen Bundesländern mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 oder höher / Ausnahme bei Besuch der Kernfamilie & Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts
- Begrenzung von Familienbesuchen aus anderen Bundesländern auf die Kernfamilie
- Schließung von Verkaufsstellen, körpernahen Dienstleistungsbetrieben - Friseure -, Kultur- und Freizeiteinrichtungen & Gastronomiebetrieben / Ausnahmen für Produkte des täglichen Bedarfs, Abholung & Lieferdienste
- keine Großveranstaltungen, Tanzveranstaltungen & Volksfeste
Unterstützen Sie auch regionale und lokale Händler bei einem Einkauf auf dem digitalen Marktplatz M-V oder bei Ihrem Einzelhandel vor Ort.
Um unsere Liebsten weiterhin zu schützen, ist es notwendig, dass sämtliche Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
- Die wichtigsten Grundsätze im Überblick -
- Häufig gestellte Fragen & Antworten aus dem Alltag zu Corona - Landesregierung M-V
- Häufig gestellte Fragen & Antworten aus der Landwirtschaft - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV
- Lesefassung der Corona-Landesverordnung M-V - Stand 20.01.2021
- Lesefassung der 2. Quarantäneverordnung - Stand 08.01.2021
- Lesefassung der Pflege und Soziales Corona-VO M-V - Stand 13.01.2021
- Lesefassung zur VO für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen - Stand 20.01.2021
- Übersicht sämtlicher Allgemeinverfügungen des Landkreises MSE