Inhaltsbereich
Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0111/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:In der Investitionsliste zum Haushaltsplan 2019 sind unter der Investitionsnummer I-18-008 Ausgaben für erste Planungsleistungen eingestellt. In diesem Jahr sollen möglichst die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erbracht werden. Eine Ausführung der Bauleistungen soll sich dann 2020 anschließen. Nach § 5 (4) Nr. 7 der Hauptsatzung sind Verträge nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) über 10.000,00 € zu beschließen. Für die Planungsleistung an sich bedarf es keines Vergabeverfahrens, da es eine einheitliche Vergütungsordnung in Form der HOAI gibt. Dennoch wurden 3 Planungsbüros zu einer Angebotsabgabe aufgefordert, 2 Angebote sind eingegangen. 1. BAUPLANER Marco Dupke, Neubrandenburg Herr Dupke ist der Bauverwaltung bekannt. Er führt bautechnische Gesamtplanungen aus. Von vielen Bauwilligen aus der Gemeinde wurden seine Planungen zur Genehmigung eingereicht. 2. Das heller ARCHITEKTURBÜRO, Neustrelitz Das Büro hat vor allem Erfahrungen bei komplexen Sanierungsmaßnahmen. Beispiele für Referenzobjekte sind u.a. das Kulturquartier, der Wasserturm am Glambecker See oder der Kornspeicher am Hafen, alles Objekte in Neustrelitz. Beide Büros haben auf der Grundlage der gültigen HOAI ein Angebot in gleicher Höhe abgegeben und sind zur Ausführung des Planungsauftrages geeignet. Das Büro heller ARCHITEKURBÜRO wird zur Vergabe vorgeschlagen, da die Gemeinden sowohl für die Vergabe von Bauleistungen als auch Planungsleistungen angehalten sind, zwischen den Unternehmen bzw. Büros zu wechseln. Daher sollten mit diesem Büro erste Erfahrungen gemacht werden, auch für künftige Hochbau- oder Sanierungsmaßnahmen. Referenzen auf dem Gebiet der Sanierung liegen der Verwaltung vor.
Beschlussvorschlag:Der Planungsauftrag zur Sanierung des Rathauses geht an das heller ARCHITEKTURBÜRO aus Neustrelitz. Der Honorarvertrag ist hier so zu gestalten, dass für 2019 nur bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, das restliche Honorar wird dann erst in 2020 fällig.
Stellungnahme Finanzverwaltung:
Anlage/n:
- Keine -
|