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Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0110/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:In der diesjährigen Investitionsliste (I-19-024) wurde die Anschaffung von zwei Parkautomaten für Carwitz beschlossen. Im August 2019 erfolgte die Bestellung. Im Oktober dieses Jahres soll die Aufstellung und Programmierung der beiden Automaten vorgenommen werden. Hierfür müssen die Modalitäten (Zeitfenster, Gebührenhöhe etc.) in der Parkgebührenverordnung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden in der Septemberausgabe des Kiek Rin über den aktuellen Sachstand informiert. Der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Entwurf befindet sich in der Anlage. Als Neuerung wurde für die Ortslage Carwitz eine Mindestparkdauer von einer halben Stunde mit aufgenommen. Bei der Höhe der Gebühren wurde zwischen dem touristischen Angebot der Feldberger Seenlandschaft, welches den potenziellen Besuchern offeriert wird, und der gesetzlichen Obliegenheit, Einnahmen zu generieren, abgewogen. Hintergrund für die Aufstellung der beiden Parkautomaten ist das Ziel, den ruhenden Verkehr innerhalb der Ortslage Carwitz zu ordnen. Dementsprechend wurden auch die beiden Standorte ausgewählt. Eine Übersicht liegt als Anlage bei.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit wurde die Form einer Neufassung der Parkgebührenverordnung gewählt.
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beschließt die Parkgebührenverordnung in der vorliegenden Fassung.
Stellungnahme Finanzverwaltung:
Anlage/n:
- Parkgebührenverordnung - Luftbild Ortslage Carwitz
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