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Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0088/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:Nach der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3+4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgen nun die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 29 „Carwitzer Str. 17a“ und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 + 4 Abs. 2 BauGB.
Beschlussvorschlag:1. Dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Carwitzer Str. 17a“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft für das Gebiet in der Gemarkung Carwitz, Flur 3, Flurstück 5/4 teilweise - siehe Übersichtsplan - wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens 1 Woche vor Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zu einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben.
Stellungnahme Finanzverwaltung:
Anlage/n:
- Planentwurf - Übersichtsplan |