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Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0087/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:Nach der frühzeitigen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz-Seeberg“ muss eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgen. Für das weitere Verfahren ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz-Seeberg“ nach §§ 3 + 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öfentlicher Belange erforderlich.
Beschlussvorschlag:1. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
2. Dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz-Seeberg“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft für das Gebiet der Gemarkung Cantnitz, Flur 1, Flurstük 28/1 und der Flur 2, Flurstück 220/5 – siehe Übersichtsplan - wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens 1 Woche vor Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zu einer Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben.
Stellungnahme Finanzverwaltung:
Anlage/n:
- Abwägung - Planentwurf - Übersichtsplan |