Inhaltsbereich
Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0041/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:Problemdarstellung/Sachverhalt: Der erste Änderungsbereich betrifft den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Hier wurde durch die Gemeindevertretung ein Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz-Am Seeberg“ gefasst, um eine Nutzung der vorhandenen Bebauung für einen Betriebssitz für Erd- und Pflasterarbeiten mit Wohnsitz für den Betriebsinhaber zu ermöglichen. Der zweite Änderungsbereich betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Hier sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sonstiges Sondergebiet für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe geschaffen werden. Auch hier wurde durch die Gemeindevertretung ein Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Wrechener Str. 2“ gefasst.
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche.
Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).
Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Stellungnahme Finanzverwaltung:
Anlage/n: Entwurf 7. Änderung Flächennutzungsplan
|