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Bürgerinformationssystem
Sitzungsvorlage - 0037/19
Problemdarstellung/Sachverhalt:Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2018 sollte innerhalb des Änderungsbereiches (siehe Anlage) der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Gutshof Wittenhagen“ aufgestellt werden mit der touristischen Entwicklung hin zu einer Hotelanlage. Nun soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan in den Bebauungsplan Nr. 30 „Gutshof Wittenhagen“ umgewandelt werden. Es soll hauptsächlich Wohnen und Ferienwohnen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als gemischte Baufläche sowie als Parkanlage dar. Die geplante Entwicklung lässt sich aus diesen Darstellungen nicht vollständig entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den Ortsteil Wittenhagen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist erfolgt. Der Beschluss zur 6. Änderung muss entsprechend zu den neuen Planungen geändert werden.
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Die bisherige Darstellung als gemischte Baufläche sowie Parkanlage soll in Sonderbaufläche geändert werden, die eine vorwiegende Nutzung mit Wohnen und Ferienwohnen ermöglicht. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.
Die Kosten der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft trägt der Eigentümer des Gutshofes Wittenhagen.
Stellungnahme Finanzverwaltung / Controlling:
Anlage/n: Abgrenzungsplan
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