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Auszug - Beschluss zum Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Cantnitz Am Seeberg"
Beratungsverlauf: Herr Strobel vom Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat erläutert den Bebauungsplan
Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Eigentümer des Flurstückes 28/1 der Flur 1 in der Gemarkung Cantnitz und des Flurstückes 220/5 der Flur 2 in der Gemarkung Cantnitz möchte die Vorhabenfläche mit dem dort vorhandenen Gebäudebestand als Betriebssitz für einen Erd- und Pflasterbetrieb nutzen. Außerdem soll in zwei vorhandenen Gebäuden Wohnnutzung durch den Inhaber des Betriebes stattfinden. Die bis vor kurzem landwirtschaftlich genutzten Gebäude sollen saniert und für Wohn- bzw. betriebliche Zwecke umgebaut werden. Die Errichtung neuer baulicher Anlagen (mit Ausnahme von Nebengebäuden) ist nicht vorgesehen. Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, besteht Planungserfordernis. Es bietet sich für solch ein Vorhaben das Planverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an, da hier der Vorhabenträger sämtliche Kosten trägt. Die Gemeinde ist Verfahrensträger. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle überwiegend Flächen für die Landwirtschaft aus. Ein Streifen des Flurstücks 28/1 ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Gärten dargestellt. Er müsste also geändert werden, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Ein Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird. Es ist geplant, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Es handelt sich bei dem Gebiet des B-Plans um eine vorbelastete Fläche, welche über viele Jahre von einem Landwirt genutzt wurde und die mit verschiedenen Hallen und Gebäuden bestanden ist. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz Am Seeberg“ wurde am 13.12.2018 durch die Gemeindevertretung gefasst. In einem nächsten Schritt soll jetzt der Beschluss zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Cantnitz Am Seeberg“ zur frühzeitigen Beteiligung gefasst werden.
Beschluss:
[X] Entsprechend des Beschlussvorschlages
[ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung:
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
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