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Auszug - Abwägung nach der Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Neugarten"
Beratungsverlauf: Herr Dr. Stöhring trägt die Beschlussvorlage sowie den Abwägungsvorschlag ausführlich vor.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Neugarten“ wurde am 14.12.2017 durch die Gemeindevertretung gefasst. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll abgesehen werden. In der Zeit vom 08.01. – 09.02.2018 konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Änderung informieren. Nun hat der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes in der Zeit vom 03.08. – 04.09.2018 öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen durch die Gemeindevertretung.
Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung:
Beschlussvorschlag: Siehe Abwägung in der Anlage.
Abstimmungsergebnis:
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