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Betreff |
Sitzungsvorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2019 |
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SI/2019/293 |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift vom 26.02.2019 |
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SI/2019/282 |
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Ö 4 |
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Bericht der Vorsitzenden: |
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Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung: |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Vorlagen und Anträge: |
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Ö 7.1 |
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Informationen zur Sanierung des Gutshauses in Cantnitz |
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Ö 7.2 |
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Beschluss zur Abwägung nach der frühzeitigen beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Cantnitz - Am Seeberg" |
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0050/19 |
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Ö 7.3 |
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Beschluss zum Antrag auf Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Weitendorf |
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0053/19 |
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Ö 7.4 |
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Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft |
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0041/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet. |
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07.05.2019 - Ortsrat Conow |
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Ö 7.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [x] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung:
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 4 | 4 | 0 | 0 | 0 | |
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07.05.2019 - Ortsrat Dolgen |
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Ö 6.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 | |
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07.05.2019 - Ortsrat Lichtenberg |
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Ö 6.2 - (offen) |
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Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 | |
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07.05.2019 - Ortsrat Lüttenhagen |
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Ö 7.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 4 | 4 | | | | |
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09.05.2019 - Ortsrat Feldberg |
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Ö 6.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 8 | 8 | | | | |
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14.05.2019 - Bau- und Entwicklungsausschuss |
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Ö 7.5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [x ] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 7 | 7 | | | | |
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23.05.2019 - Gemeindevertretung Feldberger Seenlandschaft |
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Ö 5.6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: [X] Entsprechend des Beschlussvorschlages [ ] Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgender Ergänzung: Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft soll für zwei Teilflächen in den Gemarkungen Cantnitz und Wrechen geändert werden. Der Änderungsbereich betrifft die in den beigefügten Anhängen dargestellten Änderungsbereiche. Der erste Plangebietsteil erfasst den Bereich der Gemarkung Cantnitz, Flur 2, Flurstück 220/5 sowie der Flur 1, Flurstück 28/1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Grünfläche aus. Diese Fläche soll teilweise als Mischgebiet und als private Grünfläche ausgewiesen werden. Der zweite Plangebietsteil betrifft den Bereich der Gemarkung Wrechen, Flur 7, Flurstück 12/4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist den Änderungsbereich teils als als Fläche für die Landwirtschaft und teils als Fläche für Wald aus. Diese Fläche soll zu Gunsten eines Sonstigen Sondergebietes für Fremdenverkehr, Wohnen und stilles Gewerbe ausgewiesen werden. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während dieser Zeit gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden und sie werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB). Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger der beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen eine Vereinbarung abzuschließen, in der der jeweilige Vorhabenträger sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die beiden Änderungsbereiche in Cantnitz und Wrechen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl.* | 13 | 13 | 0 | 0 | 0 | |
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Ö 7.5 |
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Vergabe von Mitteln aus dem Ortsratsbudget Lüttenhagen im Haushaltsjahr 2019 |
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0045/19 |
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Ö 8 |
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Anfragen und Anregungen der Gremienmitglieder |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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